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30.11.2018

PRESS RELEASE: 30 Nichtregierungsorganisationen rufen die Bundesregierung und Europäische Kommission dazu auf grundlegende Rechte während der COP24 in Polen zu schützen

Nichtregierungsorganisationen befürchten negative Auswirkungen durch das COP24-Gesetz auf die Zivilgesellschaft Berlin, 30.11.2018. Mehr als 30 Nichtregierungsorganisationen hauptsächlich aus Europa haben heute die Bundesregierung und die Europäische Kommission in einem offenen Brief aufgefordert, die polnische Regierung dazu zu bewegen, sich zum Schutz grundlegender Rechte und der Beteiligung der Zivilgesellschaft während der UN-Klimakonferenz vor dem Hintergrund des polnischen COP24-Gesetzes zu bekennen.

Am kommenden Sonntag im polnischen Katowice die 24. UN-Klimakonferenz eröffnet. Bis zum 14. Dezember werden dort die Umsetzungsregeln des Pariser Übereinkommens von 198 Staaten verhandelt, welche die grundlegende Ausrichtung der internationalen Klimapolitik der nächsten Jahrzehnte festlegen werden. Im Vorfeld hatte das polnische Parlament im Januar diesen Jahres das „Gesetz über besondere Lösungen im Zusammenhang mit der Organisation der nächsten Konferenz nach dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen in der Republik Polen” verabschiedet. In dem offenen Brief zeigen sich die unterzeichnenden Organisationen sehr besorgt über die Auswirkungen des Gesetzes auf die Teilnehmenden der Konferenz sowie zivilgesellschaftliche Beteiligungsmöglichkeiten. “Wir solidarisieren uns insbesondere mit den Teilnehmenden aus nicht-EU Ländern. Viele dieser Teilnehmenden sind in ihren Heimatländern von staatlichen Repressionen und persönlichen Einschränkungen betroffen, nur weil sie sich für Klimaschutz engagieren. Für sie hat ein Gesetz wie das COP24-Gesetz, eine beängstigende Wirkung” erklärt Dr. Christiane Averbeck, Geschäftsführerin der Klima-Allianz Deutschland.

Hintergrund des Briefes sind insbesondere zwei Artikel, die international für Unverständnis gesorgt haben. Artikel 17 erlaubt der polnischen Polizei Informationen über Personen, die sich im Zusammenhang mit der Klimakonferenz in Polen aufhalten werden, d.h. auch als registrierte Teilnehmende der COP24, einzuholen, zu sammeln, zu verarbeiten, zu nutzen und weiterzugeben - ohne das Wissen der betroffenen Personen. Dies solle der Sicherstellung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung während der COP24-Konferenz, der Verhütung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie der Aufdeckung und Verfolgung der Täter dienen. Artikel 22 verbietet in Katowice in der Zeit vom 26. November 2018 bis zum 16. Dezember 2018 an spontanen Versammlungen nach Art. 3 Abs. 2 des polnischen Versammlungsgesetzes vom 24. Juli 2015 [...] teilzunehmen. Versammlungen müssen bis 30 Tage im Voraus zu diesem Termin angemeldet werden, um nicht als spontan definiert zu werden. Damit werden zum einen die Teilnehmenden der COP24 unter Generalverdacht gestellt, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gefährden und zum anderen wird der Zivilgesellschaft unnötigerweise die Möglichkeit genommen, auf kurzfristige Entwicklungen in den Verhandlungen zu reagieren.

“Während der vergangenen Klimakonferenzen in Paris, Marrakesch und Bonn, aber auch in früheren Jahren, gab es ausschließlich bunte und friedliche Versammlungen, die der Öffentlichkeit die Wichtigkeit der internationalen Zusammenarbeit zum Schutz des Klimas deutlich machten und eine friedliche und demokratische Weltgemeinschaft symbolisierten. Unverhältnismäßige Maßnahmen dürfen insbesondere von der Europäischen Union nicht toleriert werden, weil sie die Gefahr bergen ein Exempel zu statuieren!” fordert Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Die UN-Klimakonferenz würde großen Schaden davontragen, wenn dieses Gesetz während der Konferenz zu Menschenrechtsverletzungen, etwa des Rechts zur informationellen Selbstbestimmung, geschützt unter Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), führen würde. Zu den Grundsätzen der Klimarahmenkonvention UNFCCC zählen die Förderung der Vielfalt der Beobachterorganisationen am Prozess und der Diversität der Beteiligungsmöglichkeiten. Das Mittel der öffentlichen Beteiligung wird zusätzlich auch vom Pariser Übereinkommen sowie der Aarhus Konvention unterstützt.


Diese Organisationen haben den offenen Brief unterzeichnet:
Klima-Allianz Deutschland
BUND
GenderCC
Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit
Ev. Kirche von Westfalen
IKG
Amigos de la Tierra (FoE Spain)
Friends of the Earth England, Wales and Northern Ireland
Friends of the Earth Scotland
Friends of the Earth Europe Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUNDjugend)
CADIRE CAMEROON ASSOCIATION
agricultural missions, inc
Gröna Kvinnor
Servicios Ecumenicos para Reconciliacion y Reconstruccion
APEDDUB Empowered African Youths Foundation
Alliance for Future Generations - Fiji
IFSA Abibiman Foundation
South Durban Community Environmental Alliance (SDCEA)
Restless Peace Coalition People Empowering People (PEP)
Africa ABIBIMAN Foundation
CliMates
International Young Naturefriends
Swarthmore College
Swiss Youth for Climate
JBZE Klimadelegation
Kabataan San Sidlangan, Inc. (Youth of Eastern Visayas)
Grüne Jugend
Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.V.
FIAN Deutschland